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   BGH, 10.03.1959 - 1 StR 14/59   

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https://dejure.org/1959,5565
BGH, 10.03.1959 - 1 StR 14/59 (https://dejure.org/1959,5565)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1959 - 1 StR 14/59 (https://dejure.org/1959,5565)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1959 - 1 StR 14/59 (https://dejure.org/1959,5565)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 22.11.1926 - II 937/26

    Begeht ein Beamter, der den Zahlungsempfängern unter den Merkmalen des Betrugs

    Auszug aus BGH, 10.03.1959 - 1 StR 14/59
    Betätigte der Angeklagte seinen Aneignungswillen jedoch schon mit den betrügerischen Erwerb des Besitzes, so bliebe für die Annahme einer Unterschlagung kein Raum (RGSt 15, 426; 61, 37); der Angeklagte war dann nur wegen Betrugs zu verurteilen.
  • RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40

    Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines

    Auszug aus BGH, 10.03.1959 - 1 StR 14/59
    Dieser konnte einmal schon darin bestehen, daß die vom Angeklagten der Darlehensgeberin zur Sicherung übereigneten Gegenstände überhaupt einen geringeren Wert als der Darlehensbetrag hatten; der Schaden konnte sich aber auch darauf beschränken, daß die Sicherungen nur deshalb nicht gleichwertig waren, weil sie es der Darlehensgeberin nicht ermöglichten, bei Fälligkeit ihrer Ansprüche ohne besondere Schwierigkeiten und Aufwendungen zu ihrem Gelde zu kommen (vgl. RGSt 74, 129).
  • BGH, 08.09.1955 - 1 StR 334/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1959 - 1 StR 14/59
    Für die neue Entscheidung wird sich allerdings eine deutlichere Stellungnahme zu der Frage empfehlen, ob und warum die ausgesprochene Strafe nicht ausreichen wird, den Angeklagten in Zukunft zu einem gesetzmäßigen leben zu bestimmen und damit die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung zu schützen (vgl. BGH 1 StR 334/55 vom 8. September 1955).
  • RG, 26.04.1887 - 832/87

    Unter welchen Voraussetzungen ist Unterschlagung an einer Sache möglich, welche

    Auszug aus BGH, 10.03.1959 - 1 StR 14/59
    Betätigte der Angeklagte seinen Aneignungswillen jedoch schon mit den betrügerischen Erwerb des Besitzes, so bliebe für die Annahme einer Unterschlagung kein Raum (RGSt 15, 426; 61, 37); der Angeklagte war dann nur wegen Betrugs zu verurteilen.
  • BGH, 14.03.1969 - 1 StR 353/68

    Innere Haltung des abgelehnten Richters als Kriterium für Befangenheit - Betrug

    Das reichte unter den gegebenen Umständen zur Darlegung eines Vermögensschadens aus (vgl. RGSt 74, 129; BGHSt 15, 24 ff [BGH 03.06.1960 - 4 StR 121/60]; BGH, Urteile vom 10. März 1959 - 1 StR 14/59 - und 17. Januar 1964 - 4 StR 310/63).
  • BGH, 20.06.1972 - 1 StR 60/72

    Verfahrensrüge durch Geltendmachung, dass das Gericht dem Angeklagten noch weiter

    Die Edelsteinsammlungen stellten keine ausreichende und gleichwertige Sicherheit dar, weil sie - wie auch die praktische Erfahrung in den Fällen 2, 8, 10 und 11 zeigte - keinesfalls dazu geeignet waren, den Darlehensgebern bei Fälligkeit ihrer Ansprüche ohne besondere Schwierigkeiten und Aufwendungen alsbald zu ihrem Geld zu verhelfen (RGSt 74, 129; BGH, Urteil vom 10. März 1959 - 1 StR 14/59).
  • BGH, 06.07.1971 - 1 StR 604/70

    Betrug durch mehrfache Sicherungsübereignungen und durch Bankrott -

    Eine Sicherheit ist dann nicht gleichwertig, wenn sie es dem Darlehensgeber nicht ermöglicht, bei Fälligkeit seiner Ansprüche ohne besondere Schwierigkeiten und Aufwendungen zu seinem Geld zu kommen (RG a.a.O.; BGH, Urteil vom 10.03.1959 - 1 StR 14/59 -, mitgeteilt bei Pfeiffer/Maul/Schulte a.a.O.).
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